Gleichberechtigung für alle Geschlechter

Alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung haben in Deutschland dieselben Rechte. Für alle gelten dieselben Gesetze.

In Deutschland ist es verboten, Menschen zu benachteiligen oder zu diskriminieren, weil sie einem bestimmten Geschlecht zugehörig sind, weil sie zum Beispiel eine Frau, ein Mann oder intergeschlechtlich sind.

Dies bedeutet auch, alle Menschen müssen in ihrem gesamten Leben persönlich, im Beruf und in der Familie die gleichen Chancen haben. Zum Beispiel haben alle Menschen das Recht, selbst zu entscheiden,

  • welchen Beruf sie lernen wollen,
  • ob und wen sie heiraten möchten oder
  • ob sie Kinder haben möchten oder nicht.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Dieses Gesetz soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder wegen ihrer Behinderung Nachteile haben oder diskriminiert werden.

Hilfe und Unterstützung

In vielen Firmen, Behörden und Ämtern in Deutschland gibt es Beschwerdestellen. Sie können helfen, wenn Menschen zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, wegen ihrer Hautfarbe, wegen ihres Geschlechts oder wegen ihrer Religion Nachteile haben oder diskriminiert werden.

Wenn jemand Sie diskriminieren sollte, können Sie sich Beratung und Hilfe bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes holen.

Oder Sie wenden sich an eine Beratungsstelle.

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