Wer darf ab wann mit wem Sex haben?

Um Kinder und Jugendliche zu schützen, gibt es besondere Gesetze, die regeln, in welchem Alter junge Menschen Sex haben dürfen. Mit „Sex“ sind hier nicht nur Geschlechtsverkehr, sondern auch andere sexuelle Handlungen, wie beispielsweise Petting oder Zungenküsse gemeint.

Es wird in 4 Schutzaltersstufen unterschieden:

  • Kinder bis 14 Jahre
  • Jugendliche zwischen 14 -16 Jahre
  • Jugendliche zwischen 16 – 18 Jahre
  • Erwachsene ab 18 Jahre
Ein Junge und ein Mädchen, die zum ersten Mal Sex haben.

Kinder bis 14 Jahre

In Deutschland ist es verboten, dass Erwachsene oder Jugendliche mit Kindern bis 14 Jahre Sex haben. Tun sie es trotzdem, machen sich die Erwachsenen und Jugendlichen strafbar.

Wenn zwei Kinder sich miteinander sexuell betätigen, werden sie nicht bestraft. Denn Kinder bis 14 Jahre sind in Deutschland nicht strafmündig.

Jugendliche zwischen 14 – 16 Jahre

Jugendlichen ab 14 Jahren wird eine gewisse sexuelle Reife und Eigenverantwortlichkeit zugestanden. Daher dürfen Jugendliche mit 14 und mit 15 Jahren untereinander Sex haben. Das gilt natürlich nur, wenn beide Personen das freiwillig möchten.

Verboten ist aber, wenn Erwachsene oder Jugendlichen ab 16 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren Sex haben, wenn der oder die Jugendliche unter 16 Jahren der älteren Person zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut ist.

Das bedeutet zum Beispiel, dass Lehrerinnen/Lehrer, Trainerinnen/Trainer,  Erzieherinnen/Erzieher oder Pflegeeltern nie Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren haben dürfen.

Erwachsene ab 21 Jahren dürfen nicht ausnutzen, wenn die oder der Jugendliche unter 16 Jahren selbst nicht richtig einschätzen kann, ob sie oder er mit dem Erwachsenen wirklich sexuelle Handlungen machen will und dürfen die Jugendlichen nicht dazu überreden

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche in der Regel selbst entscheiden, ob, mit wem und wann sie freiwillig Sex haben möchten. Sie dürfen nur keinen Sex mit Kindern haben.

Erwachsene Frauen und Männer, die Jugendliche erziehen und ausbilden (also Lehrerinnen/Lehrer, Trainerinnen/Trainer, Erzieherinnen/Erzieher oder Pflegeeltern) – machen sich aber strafbar, wenn sie Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren haben und ausnutzen, dass die Jugendlichen durch das Erziehungs- oder Ausbildungsverhältnis abhängig von ihnen sind.

Erwachsene ab 18 Jahren

Ab 18 Jahren gelten Menschen in Deutschland als volljährig. Sie dürfen daher untereinander Sex haben, wenn beide Personen dies möchten. Verboten ist aber Sex unter volljährigen Geschwistern oder Sex zwischen Eltern und Ihren volljährigen Kindern.

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