Recht auf Beratung

Alle Frauen und Männer, die in Deutschland leben (auch unter 18 Jahren) haben das Recht, sich kostenlos bei einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Bei der Beratung müssen Sie nicht Ihren Namen sagen.

Es gibt Beratung zu verschiedenen Themen, zum Beispiel:

Die Beratungsstellen sind staatlich anerkannt. Viele Beraterinnen und Berater sprechen außer Deutsch noch andere Sprachen.

Sie können allein oder mit jemandem, dem Sie vertrauen (zum Beispiel: mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner, einer Freundin, einem Freund, Ihrer Mutter) zur Beratung gehen.

Die Beraterinnen/Berater dürfen niemandem erzählen, was sie mit Ihnen besprochen haben, wenn Sie es nicht wollen.

Recht auf ärztliche Versorgung für schwangere Frauen

Eine Ärztin führt eine Ultraschalluntersuchung bei einer schwangeren Frau durch.

Jede schwangere Frau hat in Deutschland das Recht, Untersuchungen und Beratung von einer Ärztin/einem Arzt zu bekommen. Die Kosten bezahlen die Krankenkassen. Auch, wenn Sie keine Krankenversicherung haben, werden Sie als Schwangere in Deutschland medizinisch versorgt.

Mutterschutz

In Deutschland ist der Arbeitgeber (z.B. eine Firma) gesetzlich verpflichtet, schwangere Frauen bei der Arbeit zu schützen.  Das heißt Mutterschutz. Es ist egal, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Verboten sind zum Beispiel Arbeiten, die für die Frau oder das Kind ungesund sind, wie z.B. schwere Sachen heben oder lange stehen.

Mutterschutz vor der Geburt:
In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Sie als Schwangere nicht arbeiten. Nur wenn Sie selbst sagen, dass Sie in der Zeit arbeiten wollen, können Sie weiter arbeiten. Sie können aber jederzeit in den letzten 6 Wochen vor der Geburt entscheiden, dass Sie doch nicht mehr arbeiten wollen, und bekommen trotzdem weiter Ihr Gehalt.

Mutterschutz nach der Geburt (absolutes Beschäftigungsverbot):
Mütter dürfen in Deutschland im Normalfall acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten dürfen Sie zwölf Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Auch dann nicht, wenn Sie es selbst wollen.

Kündigungsschutz:
Wenn Sie schwanger sind, darf Ihr Arbeitgeber Sie bis zu 4 Monate nach der Geburt nur aus wichtigem Grund (z.B. Diebstahl beim Arbeitgeber) kündigen. Sie können Ihrem Arbeitgeber bis zu zwei Wochen nach der Kündigung noch sagen, dass Sie schwanger sind, dann ist die Kündigung nicht wirksam.

Arbeitsbefreiung für Untersuchungen:
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten und schwanger sind, muss Ihr Arbeitgeber Sie zu allen Vorsorgeuntersuchungen gehen lassen, auch während der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss Ihnen Ihr volles Gehalt zahlen und darf kein Geld abziehen, wenn Sie zu Vorsorgeuntersuchungen gehen.

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, gilt der Mutterschutz solange, wie der befristete Arbeitsvertrag dauert.

Elternzeit

Frauen und Männer, die in Deutschland bei einem Arbeitgeber arbeiten, haben das Recht, nach der Geburt ihres Kindes für bis zu maximal 3 Jahre von ihrem Arbeitgeber freigestellt zu werden. Das heißt, dass die Frau oder der Mann oder beide maximal 3 Jahre lang nicht arbeiten müssen, aber so natürlich auch kein Geld vom Arbeitgeber bekommen.

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsstelle oder eine vergleichbare Arbeitsstelle maximal 3 Jahre für Sie freihalten. Nach dieser Zeit dürfen Sie wieder auf derselben oder auf einer vergleichbaren Arbeitsstelle bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten.

Elterngeld

Alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten selbst zu Hause betreuen wollen, bekommen in Deutschland finanzielle Hilfe. Informationen dazu bekommen Sie in einer Beratungsstelle.

Freie Hebammenwahl

Jede schwangere Frau, die bei einer Krankenkasse versichert ist, kann während der Schwangerschaft und nach der Schwangerschaft von einer Hebamme Hilfe bekommen.

Die Krankenkassen bezahlen folgende Leistungen der Hebamme:

Bei größeren Problemen mit

  • Stillen
  • Wundheilung
  • Dammverletzungen
  • verzögerter Rückbildung oder anderen Problemen

bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch zusätzliche Hausbesuche der Hebamme.

Hier können Sie eine Hebamme in Ihrer Nähe finden: www.hebammensuche.de

Schwanger und keiner darf es erfahren?

Wenn Sie schwanger sind und Hilfe brauchen, dann haben Sie in Deutschland das Recht auf Beratung.

Informationen und Hilfe bekommen Sie unter www.geburt-vertraulich.de und 24 Stunden am Tag unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/ 40 40  020. Hier müssen Sie nicht Ihren Namen sagen und bekommen den Kontakt zu einer Beraterin/einem Berater in Ihrer Nähe und können dann mit der Beraterin/dem Berater alles besprechen.

Eine Ärztin versichert Ihrer Patientin, dass sie keine vertraulichen Informationen weitergeben wird.
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