Wer darf in Deutschland heiraten?

In Deutschland dürfen alle Menschen frei wählen, ob sie heiraten, wen sie heiraten und wann sie heiraten wollen. Das gilt auch für homosexuelle Paare.

Ab 18 Jahren dürfen Sie ohne Zustimmung Ihrer Eltern heiraten.

Ein Mann und eine Frau, die im Rathaus heiraten.

Andere Bedingungen für die Ehe in Deutschland

Zwei Männer heiraten im Rathaus.

Eine Ehe muss bei einem Standesamt geschlossen werden. Wenn die Partnerin/der Partner nicht aus Deutschland kommt, findet beim Standesamt vorher ein kostenloses Beratungsgespräch statt.

Ein Paar kann sich auch mit einer religiösen Zeremonie, zum Beispiel von einer Priesterin/einem Priester oder einem Imam, heiraten. Nach solch einer Zeremonie ist man in Deutschland aber noch nicht offiziell verheiratet.

Ausnahmen

Eine Heirat ist nicht möglich, wenn:

  • Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner bereits mit einer anderen Person verheiratet ist. In Deutschland ist es nur erlaubt, mit einer einzigen Person zur selben Zeit verheiratet zu sein.
  • Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner zu einer Heirat gezwungen werden.
  • Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner nur heiraten wollen, damit Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner in Deutschland bleiben dürfen.
  • Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner eng verwandt sind. Eine Ehe unter engen Verwandten ist zum Beispiel, wenn Geschwister ihre Geschwister heiraten, Eltern ihre Kinder heiraten oder Großeltern ihre Enkelkinder heiraten.

Neue Rechte und Pflichten

Durch eine Ehe ergeben sich neue Rechte und Pflichten für die beiden Ehepartner. Zum Beispiel:

  • In einer Ehe sind beide Partnerinnen/Partner dazu verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen und zu versorgen.
  • Wenn Ihre Partnerin/Ihr Partner stirbt, haben Sie das Recht, einen Teil des Besitzes und/oder Geldes zu bekommen. Wenn Ihre Partnerin/Ihr Partner verstorben ist und Sie Fragen haben, fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach Hilfe.     
  • In Deutschland können Ehepartner eine gemeinsame Krankenversicherung haben. Dies ist möglich, wenn einer der beiden Partnerinnen/Partner nicht arbeitet oder nur wenig Geld verdient. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach Hilfe. 
  • Wenn Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner im Ausland lebt, hat diese Person das Recht, zu Ihnen nach Deutschland zu kommen und mit Ihnen gemeinsam hier zu wohnen. Das geht nur, wenn Sie selbst dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen und wenn Sie ausreichend Geld haben, um sich um Ihre Partnerin/Ihren Partner zu kümmern. Die Ehepartnerin/der Ehepartner, der nach Deutschland kommt, muss zeigen, dass sie/er etwas Deutsch spricht. Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und darf hier in Deutschland auch arbeiten. Dies gilt auch für lesbische oder schwule Paare in einer Lebenspartnerschaft.  
  • Auch nach der Heirat dürfen Ärztinnen/Ärzte keine persönlichen Informationen über Sie oder Ihre Gesundheit an Ihre Ehepartnerin/Ihren Ehepartner weitergeben, wenn Sie das nicht möchten.

Eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde und dort gültig ist, ist auch in Deutschland gültig.

Nur das Paar entscheidet

Manchmal bestimmen andere Personen, wen Sie heiraten sollen. Dies ist in Deutschland nicht üblich. Es ist aber nicht gesetzlich verboten, wenn beide Partnerinnen/Partner diese Ehe möchten.

Eine Ehe gegen Ihren Willen oder gegen den Willen Ihrer Partnerin/Ihres Partners ist in Deutschland verboten. Auch der Versuch, Personen zu einer Ehe zu zwingen, ist verboten. Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner dürfen auch nicht ins Ausland gebracht werden, um dort zu einer Ehe gezwungen zu werden. Wenn Sie zu einer Ehe gezwungen werden sollen oder wurden, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Menschen, die andere zu einer Ehe zwingen, werden bestraft. Wenn Sie bereits in einer solchen Ehe leben, werden Sie und Ihr Partnerin/Ihr Partner nicht bestraft und die Ehe bleibt gültig. Sie und/oder Ihre Partnerin/IhrPartner können diese Ehe aber beenden. Wenn Sie und/oder Ihre Partnerin/Ihr Partner die Ehe beenden möchten, fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach Hilfe.

Zusammenleben, ohne zu heiraten

Eine Beziehung vor der Ehe und ein Liebesverhältnis zu einer anderen Partnerin/einem anderen Partner während der Ehe sind in Deutschland nicht verboten und niemand wird für dieses Verhalten gesetzlich bestraft.

Manchmal wird dieses Verhalten in der Familie nicht akzeptiert und manche Familienmitglieder wollen diese Frauen oder Männer mit körperlicher Gewalt bestrafen oder sogar töten. Wenn Sie glauben, dass Sie sich in einer solchen gefährlichen Situation befinden, gehen Sie zu einer Beratungsstelle oder direkt zur Polizei.

Diesen Text in
Schließen

Wörterbuch und Übersetzungen

Sie suchen Hilfe? Hier finden Sie eine Beraterin oder einen Berater.

Hilfe