Jede Gesellschaft hat unterschiedliche Ansichten darüber, was Ehre ist. Ehre ist oft eng verbunden damit, dass ein Mensch in der Gesellschaft anerkannt und wertgeschätzt wird. Oft muss eine Person bestimmte Erwartungen erfüllen, um anerkannt zu werden.  Wenn eine Person diese Erwartungen nicht erfüllt, wird das oft als Verletzung der eigenen oder der Familienehre verstanden. 

Wenn die Ehre der Familie verletzt wird oder verletzt werden könnte, nutzen Familien manchmal ihre Macht, um die Ehre der Familie zu retten oder wiederherzustellen. Die Familien wenden dafür auch Gewalt an. Die Mitglieder der Familie denken, dass sie durch diese Gewalt die Ehre der Person und der Familie wiederherstellen. Das wird als ehrbezogene Gewalt bezeichnet.

In Deutschland ist jede Form von Gewalt gegenüber anderen Menschen verboten. Deshalb ist auch ehrbezogene Gewalt gesetzlich verboten und wird bestraft. Auch wenn jemand meint, eine andere Person habe seine oder ihre Ehre oder die Ehre der Familie verletzt. 

In Deutschland ist es keine Verletzung der Ehre, wenn zum Beispiel eine Person

  • (sexuelle) Beziehungen vor der Heirat hat,
  • vor der Heirat nicht mehr Jungfrau ist,
  • vergewaltigt wurde (Vergewaltigung ist in Deutschland eine Straftat und gesetzlich verboten),
  • die Familie verlassen hat, um an einem anderen Ort zu leben,
  • sich gegen eine arrangierte Heirat wehrt,
  • sich anders verhält, als die Familie das will, zum Beispiel nach der Schule nicht sofort nach Hause geht,
  • sich anders anzieht, als die Familie das möchte,
  • nicht mehr mit der Ehepartnerin/dem Ehepartnerin zusammen sein möchte und sie oder ihn verlässt,
  • einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt.

Formen von ehrbezogener Gewalt

In vielen Gesellschaften haben Männer mehr Freiheiten und Macht als Frauen. Die Rollen der Männer und Frauen (Geschlechterrollen) sind sehr verschieden. Deshalb sind meistens Frauen Opfer ehrbezogener Gewalt.

Ehrbezogene Gewalt kann viele Formen haben, zum Beispiel:

  • Kontrolle: Das Mädchen oder die Frau wird von Familienmitgliedern überwacht und darf nicht mit Freundinnen/Freunden weggehen oder Sport treiben.
  • Körperliche Bestrafung: Das Mädchen oder die Frau wird getreten oder geschlagen.
  • Psychologische Bestrafung: Das Mädchen oder die Frau wird beleidigt oder bedroht, die anderen Mitglieder der Familie sprechen nicht mehr mit ihr, schauen sie nicht an und ignorieren ihre Anwesenheit. 
  • Das Mädchen oder die Frau wird gegen ihren Willen verheiratet (Zwangsheirat).
  • Das Mädchen oder die Frau wird gezwungen, Selbstmord zu begehen.
  • Das Mädchen oder die Frau wird von einem andern Familienmitglied ermordet. 

Manchmal erleben auch Männer ehrbezogene Gewalt, zum Beispiel wenn sie homosexuell sind oder wenn sie mit einer arrangierten Heirat nicht einverstanden sind.

Die Gewalt kann durch mehr als ein Familienmitglied ausgeübt werden. Die Täter sind meistens Männer und selten Frauen. Manchmal ist es die Partnerin/der Partner einer Person.

Hilfe suchen

Wenn Sie Opfer ehrbezogener Gewalt sind oder Angst davor haben, suchen Sie sich Hilfe:

  • Sprechen Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen können.
  • Wenn Sie zur Schule gehen, können Sie sich an Ihre Lehrerinnen/Lehrer wenden, die Ihnen weiterhelfen können. Sprechen Sie über Ihre Angst vor der Gewalt. Erzählen Sie genau, wovor Sie Angst haben. Dann kann Ihre Lehrerin/Ihr Lehrer Ihnen besser helfen.
  • Wenden Sie sich an spezialisierte Organisationen oder Beratungsstellen, die Ihnen helfen können. Zum Beispiel Terre des Femmes.
  • Wenden Sie sich an die Polizei. Sprechen Sie über die Gewalt. Erzählen Sie genau, was Ihnen passiert. Dann kann Ihnen die Polizei helfen. 
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